: (+4) (021) 302 96 37
: (+4) (021) 326 40 72
: office@delcom-group.com

Beglaubigte Übersetzungen

Auf Anfrage unserer Kunden führen wir Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen von rechtlichen oder persönlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Gründungsurkunden, Verträge, Vollmachten, Diplome und Schulsituationen, Geburts- oder Heiratsurkunden, durch.

Delcom Group arbeitet mit öffentlichen Notare zusammen, welche die von unseren Übersetzern verarbeitete Unterlagen beglaubigen. Unsere Mitarbeiter verfügen über ein Attest, welches vom Justizministerium anerkannt ist.

Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung, welche von einem vom Justizministerium genehmigten Übersetzer geleistet wird, der bestätigen kann, daß die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Die von dem Übersetzer unterzeichnete und gestempelte Übersetzung wird von einem öffentlichen Notar beglaubigt, welcher die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Übersetzers bestätigt. Der Notar untersucht nicht die Richtigkeit oder die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung ist eine Urkunde, die von einem rechtlich beglaubigten Übersetzer gestempelt und unterzeichnet wird und die nicht notariell beglaubigt werden muß.

Built by parisbarbu.landnet.ro v. 1.0
Page rendered in 0.0179 seconds